GARANTIE

Die EnMoto Austria Ges.m.b.H mit Sitz in Graz (nachfolgend kurz EnMoto) garantiert dem Endabnehmer eines von ihr importierten neuen EnMoto-Kraftrades eine dem  jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Demgemäß wird EnMoto den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Werkstoff- oder Werkarbeitsfehlers durch einen EnMoto-Vertragshändler freihalten (Garantieanspruch). Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges an den Endabnehmer und endet:

• für Krafträder mit einem Hubraum bis 300 cm3 mit Ablauf von 24 Monaten oder 8.000 km.

Die EnMoto Austria Ges.m.b.H mit Sitz in Graz (nachfolgend kurz EnMoto) garantiert dem Endabnehmer eines von ihr importierten neuen EnMoto-Kraftrades eine dem  jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Demgemäß wird EnMoto den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Werkstoff- oder Werkarbeitsfehlers durch einen EnMoto-Vertragshändler freihalten (Garantieanspruch). Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges an den Endabnehmer und endet:

• für Krafträder mit einem Hubraum bis 300 cm3 mit Ablauf von 24 Monaten oder 8.000 km.